1. Teilnahmeberechtigung
a) Studierende
Teilnahmeberechtigt am Essaywettbewerb 2024 sind Personen ab 18 Jahren, die in Deutschland an einer Universität, Fachhochschule u. Ä. immatrikuliert sind. Zugelassen sind Studierende aller Studiengänge, die mit Bachelor-, Master-, Staatsexamen, Diplom oder Magister abschließen. Promovierende dürfen nicht teilnehmen.
2. Einreichung
a) Modalitäten
Der Essay ist in deutscher Sprache zu verfassen. Zugelassen ist nur eine Verfasserin/ein Verfasser pro Essay und nur ein Beitrag pro Person.
b) Form der Einreichung
Der Essay ist per Einreichungsformular auf der Homepage ausschließlich als Microsoft Word .doc- oder .docx-Datei zu verschicken. Die maximale Dateigröße darf 5 MB nicht überschreiten.
In gewährten Ausnahmefällen kann der Beitrag per E-Mail oder per Post zugesandt werden.
c) Umfang
Der Fließtext (ohne Fußnoten, wenn welche verwendet werden) darf den Umfang von mindestens 12.000 bis maximal 16.000 Zeichen inklusive Leerzeichen nicht unter- bzw. überschreiten.
d) Form des Essays
Die Autorin/der Autor kann die Form des Essays (wissenschaftlich, publizistisch etc.) frei wählen. Es ist der Autorin/dem Autor freigestellt, Fußnoten zu verwenden. Den Autorinnen/Autoren ist freigestellt, ob und welche geschlechtergerechte Sprache sie/er verwenden möchte.
e) Eigenständigkeit
Die Autorin/der Autor versichert mit der Einreichung des Essays diesen selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihr/ihm angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben. >>> Zu letzteren gehört auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz (z. B. „ChatGPT“ oder „Bing“). <<< Die Stellen im Beitrag, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen wurden, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen (einschließlich des World Wide Web und anderer elektronischer Text- und Datensammlungen) kenntlich gemacht werden. Dies gilt auch für beigegebene Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Ein Zuwiderhandeln gilt als Täuschungsversuch, der die Anerkennung des Beitrags und seiner Veröffentlichung ausschließt und weitere angemessene Sanktionen zur Folge haben kann.
f) Kontaktdaten
Mit dem Einreichen des Beitrages erklärt sich die Autorin/der Autor einverstanden, dass die von ihr/ihm angegebenen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift) im Rahmen des Essaywettbewerbs von der Deutschen Gesellschaft e. V. genutzt werden. Die Autorin/der Autor versichert, dass sie/er unter den bei der Bewerbung gemachten Angaben bis zum Abschluss des Essaywettbewerbs erreichbar ist. Änderungen der Kontaktdaten sind der Deutschen Gesellschaft e. V. mitzuteilen.
g) Einsendeschluss
Einsendeschluss ist der 18. August 2024.
3. Preisträgerinnen/Preisträger, Autorinnen/Autoren der Publikation
a) Preisverleihung mit den Preisträgerinnen/Preisträgern
Die Preisträgerinnen/Preisträger nehmen im Herbst (voraussichtlich im November) an der Preisverleihung in Berlin teil. Für Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz kommt die Deutsche Gesellschaft e. V. auf.
b) Einverständniserklärung der Preisträgerinnen/Preisträger
Die Preisträgerinnen/Preisträger erklären sich bereit, im Rahmen des Essaywettbewerbs auf den Internetseiten des Vereins, im vereinseigenen Newsletter, in den sozialen Netzwerken des Vereins und im Jahresbericht der Deutschen Gesellschaft e. V. namentlich, mit Bild und mit den Angaben zu ihrem Studiengang und -ort genannt zu werden. Dieses Recht gewähren die Preisträgerinnen/Preisträger auch dem Förderer (Bundesministerium des Innern und für Heimat) und den Projektpartnerinnen (Gemeinschaft für studentischen Austausch in Mittel- und Osteuropa und Junge Europäische Föderalist:innen Deutschland).
c) Nachweis der Immatrikulationsbescheinigung
Die Preisträgerinnen/Preisträger und Autorinnen/Autoren der Publikation verpflichten sich, der Deutschen Gesellschaft e. V. ihre für den Zeitraum der Ausschreibung bzw. Auswahl gültige Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
d) Eigenständigkeitserklärung
Die Preisträgerinnen/Preisträger und Autorinnen/Autoren versichern, ihre Essays selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihr/ihm angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben. Die Stellen im Beitrag, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen wurden, wurden in jedem Fall unter Angabe der Quellen (einschließlich des World Wide Web und anderer elektronischer Text- und Datensammlungen) kenntlich gemacht. Dies gilt auch für beigegebene Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Ein Zuwiderhandeln gilt als Täuschungsversuch, der die Aberkennung des Preises, des Beitrags und seiner Veröffentlichung einschließt und weitere angemessene Sanktionen zur Folge haben kann.
4. Publikation
a) Rechtseinräumung
Die für den Band ausgewählten Autorinnen/Autoren erklären sich bereit, ihren bei der Bewerbung eingereichten Beitrag im Nachgang zum Wettbewerb der Deutschen Gesellschaft e. V. und dem beauftragten Verlag zur Veröffentlichung zu überlassen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der Nutzungsrechte im beauftragten Verlag.
5. Rechte und Pflichten der Herausgeberin und des Verlags bezüglich der Publikation
a) Lektorat und Korrektorat
Das Lektorat sowie das Korrektorat werden von der Herausgeberin vorgenommen oder in Auftrag gegeben. Die Herausgeberin ist sodann verpflichtet, der Autorin/dem Autor jeweils die lektorierte und korrigierte Fassung zu übersenden. Die Autorin/der Autor ist zur Korrektur der ihm übersandten Fassung sowie ggf. zur Revision und zur Erteilung der Druckerlaubnis ohne besondere Vergütung berechtigt und zur Rückmeldung bis zu einer von der Herausgeberin festgesetzten Frist verpflichtet. Die Zustimmung zur übersandten Fassung und die Druckerlaubnis gelten auch als erteilt, wenn sich die Autorin/der Autor nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Fahnenabzüge zu ihnen erklärt. Als angemessene Frist gelten zwei Wochen ab Versand durch die Herausgeberin, falls nicht die Herausgeberin im Einzelfall davon abweichende Fristen festsetzt.
b) Publikation
Ausstattung, Buchumschlag, Verlagsimprint, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin, Ladenpreis und Werbemaßnahmen werden vom Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der im Verlagsbuchhandel für Ausgaben dieser Art herrschenden Übung bestimmt. Das Recht des Verlages zur Bestimmung des Ladenpreises schließt auch dessen spätere Herauf- oder Herabsetzung ein.
6. Rechte und Pflichten der Autorin/des Autors bezüglich der Publikation
a) Lektorat
Die Autorin/der Autor erklärt sich bereit, die Empfehlungen und Anregungen der Herausgeberin in redaktioneller, inhaltlicher und stilistischer Sicht zu berücksichtigen. Wird nach dem von der Herausgeberin veranlassten und verschickten Lektorat kein entsprechend korrigierter bzw. revidierter Essay von der Autorin/dem Autor innerhalb der angemessenen Frist zugeschickt, so ist die Herausgeberin berechtigt, den Essay gänzlich abzulehnen oder ihn in seiner von der Herausgeberin veranlassten, lektorierten Fassung zu veröffentlichen.
b) Zweitveröffentlichung
Bei einer Zweitveröffentlichung des Beitrages in anderen Medien bedarf die Autorin/der Autor der schriftlichen Einwilligung der Herausgeberin. Herausgeberin, Titel, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr der Erstveröffentlichung sind bei weiteren Veröffentlichungen anzugeben.
Hat die Autorin/der Autor ihren eingereichten Beitrag vor der Publikation des Sammelbandes bereits in einem anderen Medium veröffentlicht, so ist die Autorin/der Autor dazu angehalten, die Veröffentlichungsrechte für die im Rahmen des Essaywettbewerbs erfolgende Publikation zu klären.
c) Honorar und Abrechnung
Die Autorin/der Autor erhält für den Beitrag kein Pauschal- und kein Beteiligungshonorar seitens der Herausgeberin und Verlags.
d) Belegexemplare
Die Autorin/der Autor hat zu ihrem/seinem persönlichen Gebrauch Anspruch auf zwei Freiexemplare von der ersten Auflage des Verlags.